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SG Oldenburg, 12.01.2007 - S 2 SO 210/06 ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2006 - L 8 SO 69/06
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherungsleistungen an …
Auszug aus SG Oldenburg, 12.01.2007 - S 2 SO 210/06
Dieser im SGB II geregelte gesetzliche Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gilt nur für diesen Rechtsbereich, im SGB XII findet er keine Entsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER).Denn die - angenommene - Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes - des Bescheides vom 10. August 2006 - ist die Bedingung für seinen Erlass und kann daher regelmäßig nicht zugleich als Kriterium für die Anordnung der sofortigen Vollziehung herangezogen werden (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER m. w. N.).
- BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87
Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme
Auszug aus SG Oldenburg, 12.01.2007 - S 2 SO 210/06
Zwar stellte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - keine rentengleiche Dauerleistung dar, sondern wurde nur zeitabschnittsweise (in der Regel monatsweise) gewährt (BVerwGE 25, 307, 308 f.; 89, 81, 85). - BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus SG Oldenburg, 12.01.2007 - S 2 SO 210/06
Zwar stellte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - keine rentengleiche Dauerleistung dar, sondern wurde nur zeitabschnittsweise (in der Regel monatsweise) gewährt (BVerwGE 25, 307, 308 f.; 89, 81, 85). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05
Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des …
Auszug aus SG Oldenburg, 12.01.2007 - S 2 SO 210/06
Für die Feststellung, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist maßgeblich, wie ihn ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung verstehen kann (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Januar 2006 - L 8 SO 83/05 ER m. w. N.).
- SG Oldenburg, 05.06.2007 - S 2 SO 66/07
Begründungspflicht; Behinderter; besonderes Interesse an der sofortigen …
Das Sozialgericht Oldenburg hat mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluss vom 12.01.2007 die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bescheid des Antragsgegners vom 26.09.2006 aufgehoben (Verfahren S 2 SO 210/06 ER).Soweit der Bescheid vom 14.02.2007 hinsichtlich der Begründung des Sofortvollzuges auf den Bescheid vom 26.09.2006 verweist, wird zur Vermeidung von Wiederholungen voll umfänglich auf den Beschluss der Kammer vom 12.01.2007 im Verfahren S 2 SO 210/06 ER verwiesen.
Wie bereits im Beschluss der Kammer vom 12.01.2007 zum Verfahren S 2 SO 210/06 ER ausgeführt, hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 86 a Abs. 2 Nr. 5 SGG Wirkung nur für die Zukunft.